Gründung und Betrieb Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGV V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen im Rahmen vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.